Um Ihnen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen, haben wir alle wichtigen Informationen rund um Ihren Urlaub hier zusammengefasst.
Falls Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Weingut Stritter GbR & Gästehaus Stritter
Wilhelm-Leuschner-Str. 55
55218 Ingelheim
Telefon: 06132 - 17 72
Telefax: 06132 - 41 507
E-Mail: info@weingut-stritter.de
- nachstehend Gästehaus genannt -
AGB:
1. Geltungsbereich
1.1 Die nach gesamtwirtschaftlichen Geschäftsbedingungen nach Verträgen über die mietweise Überlassung von Gästezimmer sowie alle für den Gast erbrachten weiterführende des Gästehauses.
1.2 Vertretene Richtlinien, auch Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes, Rechte nur dann zur Anwendung, wenn dies zu einer eigenen schriftlich wurde.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Gästehaus-Aufnahmevertrag kommt zustande, entschädigt den Gast einen Antragsantrag (Zimmerbuchung), der durch das Gästehaus erhalten wird. Die Verantwortlichen der Zimmerbuchung gehört in der Regel per E-Mail oder Telefonisch.
2.2 Erledigt die Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er dem Gästehaus zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Rechte aus dem Gästehaus-Aufnahmevertrag, gehört dem Gästehaus eine sichere Erklärung des Eigenständigen.
3. Preise und Einstellungen
3.1 Das Gästehaus ist geschlossen, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitstehen und die kontrolliertenten zu gehören.
3.2 Der Gast ist verkauft, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommen werden bezahlteten Preise des Gästehauses zu zahlen. Dies vergoldet auch für vom Gast oder vom Besteller wissenste Rechte und Auslagen des Gästehauses anderer Dritter.
3.3 Die umstrittenten Preise schließen die politischen gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.4 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 6 Monate und erhöht sich der vom Gästehaus allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um max. 10% anheben.
3.5 Rechnungen des Gästehauses sind sofort nach Zugang spätestens am Tag der Abreise ohne Abzug zahlbar.
3.6 Das Gästehaus ist berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes länger als zwei Wochen im Gästehaus aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer wöchentlichen Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
3.7 Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Gästehauses aufrechnen oder sie mindern.
4. Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung,
Rücktritt des Gastes
4.1 Das Gästehaus räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
♦ Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat das Gästehaus Anspruch auf angemessene Entschädigung.
♦ Bei Nichtinanspruchnahme des gebuchten Zimmers oder der gebuchten Leistungen wird eine Entschädigung in Höhe von 80% des vereinbarten Preises für Übernachtung fällig. Stornierungen bis 4 Wochen vor Anreise sind kostenfrei!
4.2 Die Entschädigung fällt nur an, sofern das Zimmer nicht anderweitig und gleichwertig vermietet werden kann.
5. Rücktritt des Gästehauses
5.1 Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.1 eingeräumt wurde, ist das Gästehaus ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Gästehauses die Buchung nicht endgültig bestätigt.
5.3 Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls
♦ höhere Gewalt oder andere vom Gästehaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
♦ Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
♦ das Gästehaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Gästehausleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gästehauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gästehauses zuzurechnen ist;
♦ eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;
♦ ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt;
♦ das Gästehaus von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Gästehauses nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Gästehauses gefährdet erscheinen.
5.4 Das Gästehaus hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
5.5 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
6. An -und Abreise
6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Gästehaus hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18 Uhr des Verhaltensten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht zu erwarten, dass ein Jahr, das das Gästehaus das Recht hat, ein Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu gegeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Gästehaus steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
6.4 Am rechtsten Abreisetag sind die Zimmer dem Gästehaus spätestens um 10 Uhr gerichtlich zur Verfügung zu gestellt zu stellen. Bei der Hinzufügung hinausgehender Nutzung werden 100% des Übernachtungspreises fällig, gehören keine anderen gehören gehört.
7. Haftung
7.1 Das Gästehaus haftet in der Regel des Vorsatzes oder der groben Fahrsteuerung nach den Beziehungen.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Erfüllungs -und Zahlungsort ist der Sitz des Gästehauses.
Ingelheim, den 01. Juli 2017